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Irreführende Informationen des Regierungsrats

Irreführende Informationen des Regierungsrats


Diese Woche wird die Post die Unterlagen zu den Abstimmungen vom 3. März 2024 in unsere Briefkästen legen. Sie enthalten auch ein Heft mit erläuternden Berichten.
Heute schon kann man diese online beim Statistischen Amt des Kantons Zürich herunterladen.


Abstimmungsinformationen des Regierungsrats

Wir haben den Bericht zur Uferinitiative unter die Lupe genommen, denn er ist von zentraler Bedeutung für die freie Meinungs- und Willensbildung der Stimmberechtigten.
Wir sind zum Schluss gekommen, dass der Anspruch auf freie Willensbildung gestützt auf eine ausgewogene behördliche Information bei der Vorstellung der Uferinitiative durch den Regierungsrat verletzt worden ist.


Die Uferinitiative will die Ufer unter den Schutz der Verfassung stellen. Foto Julia Gerber, Au

Es geht nicht um Projektkosten
Der beleuchtende Bericht vermittelt in Aufmachung und Gehalt den Eindruck, es werde über ein konkretes Projekt und über projektierte Ausgaben in der Höhe einer halben Milliarde abgestimmt.
Das ist falsch und irreführend. Es geht heute unter keinem Titel um Projektkosten.
Wir stimmen ab über eine Leitlinie in der Zürcher Verfassung, welche die Zürcher Gewässer unter umfassenden Schutz stellt. Die Finanzierung möglicher Folgeprojekte ist im Strassengesetz bereits vor zehn Jahren geregelt und gesichert worden. Wie dieser Uferschutz umgesetzt werden müsste, ist bereits in verschiedenen schweizerischen und kantonalen Gesetzen definiert.


Öffentlicher Weg und privater Garten am See. Foto Werner Mäder, Uetikon

Irreführende Kostenschätzung dient als Drohkulisse
Die zuständige Volkswirtschaftsdirektion versucht die Initiative nun zu Fall zu bringen, indem sie mit der Publikation einer Tabelle den irreführenden Anschein erweckt, es werde über einen Kredit von einer halben Milliarde abgestimmt.
Damit lenkt sie die Aufmerksamkeit der Stimmberechtigten auf finanzielle Aspekte, die aus einer Übergangsbestimmung in der Uferinitiative erwachsen könnten, aber in der gegenwärtigen Phase des politischen Prozesses irrelevant sind.


Quelle: Abstimmungsinformationen im Detail

Keine 460 Mio. Entschädigungszahlungen an die Villenbesitzer am See
Die Regierung schreibt dazu, der Bau des Seeuferwegs würde unverhältnismässige Kosten verursachen. Bei genauer Betrachtung zeigt sich aber, dass sich die eigentlichen Baukosten auf lediglich 38,2 Mio. belaufen. Die restlichen 460 Mio. sind zur Begleichung von Entschädigungsforderungen der Landeigentümer bestimmt. Das sind Forderungen in einer Höhe, die vor Gericht nicht standhalten dürften. Denn die Kostenvorhersagen fussen auf äusserst schwachen Grundlagen, wie die Autoren der Studie in ihrem Bericht selbst feststellen.
Es musste von Annahmen ausgegangen werden, die sich je nach richterlicher Beurteilung als völlig falsch erweisen könnten.

Ja zur Uferinitiative!
Wir sagen Ja zur Uferinitiative, weil sie die beiden Forderungen nach der Erholung in der Natur und Schutz der Natur in idealer Weise verbindet.
Die Finanzierung ist im Strassengesetz geregelt und die Mittel dafür sind im Strassenfonds gesichert.

Bestelle jetzt Flyer, Plakate und Fahnen
Derzeit fluten die Gegner der Uferinitiative Plakatstellen im ganzen Kanton mit Werbung. Wir sind nicht die vermögenden Villenbesitzer und können uns das so nicht leisten.
Deshalb sind wir auf dich angewiesen. Hilf uns, das Ja zur Uferinitaitive überall sichtbar zu machen und bestelle dazu unser Werbematerial.


Hohlkammerplakat gross, Foto zVg.



Der Verein „JA zum Seeuferweg“ ist ein parteipolitisch unabhängiger, ideeller Verein, der sich im Kanton Zürich dafür einsetzt, dass See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden.
Dabei haben für den Verein der Naturschutz sowie die ökologische Aufwertung und die Revitalisierung von Gewässern hohes Gewicht.  Da der Zürichsee sehr stark verbaut und dicht besiedelt ist, ist es nötig, seine Ufer nach den Vorgaben des Bundes zu revitalisieren und gleichzeitig unter Berücksichtigung des Naturschutzes für Fussgängerinnen und Fussgänger entsprechend dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz wieder zugänglich zu machen. 
Mehr Informationen dazu auf «uferinitiative.ch».

Oder wenden Sie sich an:
Julia Gerber Rüegg

Präsidentin Verein JA zum Seeuferweg
079 635 64 60
info@juliagerber.ch