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Ein überzeugtes Ja zur Uferinitiative


Seeuferweg Küsnacht, fotografiert am 27.01.2024

Viele Hausbesitzer aus der Region Zürichsee fühlen sich vom Hauseigentümerverband missbräuchlich instrumentalisiert, denn sie betrachten einen öffentlichen Uferweg nicht als Abwertung, sondern als bedeutsame Aufwertung ihrer privaten Grundstücke. Sie fühlen sich vom HEV brüskiert und bedauern, dass dieser die Interessen weniger Seeanstösser, nicht aber die Anliegen der grossen Mehrheit der Grundeigentümer vertritt.

Ein Wahrzeichen von Küsnacht ist der wunderschöne Uferweg mit der Parkanlage am Horn. Ein Grund für die hohe Standortqualität der Gemeinde, die zu den begehrtesten und steuergünstigsten der Schweiz gehört.

Der HEV behauptet, die Uferinitiative sei ein Frontalangriff auf die Eigentumsverhältnisse - das Gegenteil ist richtig.

95% der Grundstücke zwischen Seestrasse und See wurden in den vergangenen 200 Jahren aufgeschüttet. Weil gemäss Art. 664 des ZBG die Schweizer Seen der Öffentlichkeit gehören und nicht privatisiert werden dürfen, wurde die Nutzung der neu gewonnenen Grundstücke mittels Konzessionen ermöglicht. Viele Konzessionsverträge enthalten einen Servitut, welches vom Konzessionär verlangt, dass er für den künftigen Seeuferweg einen Streifen Land entschädigungslos zu Verfügung stellen muss. Zu Enteignungen wird es deshalb kaum kommen. Aus rechtlicher Sicht, sind die aktuellen Nutzer keine Eigentümer, sondern Konzessionäre. Rechtmässige Eigentümerin bleibt weiterhin die Eidgenossenschaft, vertreten durch den Kanton. Es ist also nicht die Uferinitiative welche die Konzessionäre, sondern der Regierungsrat welcher die Bevölkerung enteignen will. Umso bedenklicher dass viele kommunale und kantonale Behördenmitglieder die Kampagne des HEV unterstützen. Dies dürfen sie als Privatpersonen, als Behördenmitglied sollten Sie den Entscheid dem Souverän überlassen.

Planergruppe Hecht, Urs Esposito und Hannes Strebel