Wettbewerbserfolge II
Als zweiter Beitrag in der Serie Wettbewerbserfolge stellen wir das Siegerprojekt für obigen Wettbewerb des jungen Architekturbüros Gessner, Kunz, Ruprecht Architekten ETH vor.
Städtebau
In Nord-Süd-Richtung liegt die Parzelle zwischen der starkbefahrenen Kirchbergstrasse und dem Grün- und Erholungsraum längs der Emme; in Ost-West-Richtung liegt sie zwischen grossflächigen Industriebauten und kleinteiliger Wohnbebauung. Das Projekt verbindet und verwebt diese zwei Bebauungsweisen, und es entwickelt sich folgerichtig von der Kirchbergstrasse zum Fluss hin: Im nordöstlichen Teil des Areals finden sich "Blöcke" im grossmassstäblichen Sinne der Industriebebauung, im südwestlichen hingegen gemäss den kleinteiligeren, freistehenden Bauvolumen der Wohnbauten längs der Kirchbergstrasse. Zur Strasse hin kommen die "öffentlichen" Nutzungen zu liegen (Polizei, Verwaltung), auf der dem Fluss zugewandten die "privaten" (Gefängnis, Werkhof, Wohnen). Eine genügende Eigenständigkeit der Polizei- und Verwaltungsbauten, die das Areal zur Strasse hin architektonisch prägen, ist gewährleistet. Gleichzeitig jedoch hängen die zwei Typologien räumlich, volumetrisch und in ihrer Nutzung (Polizei/Gefängnis, Verwaltung/Werkhof) eng zusammen und verhindern das Zerfallen des Areals in Einzelzonen. Die Blocktypen im nordöstlichen Bereich werden zunehmend aufgelöst und leiten über in die lockerere, östliche Wohnbebauung.
Die Flexibilität der Planung ist in allen Etappierungsschritten gewährleistet, da keine der Phasen eine spätere einschränkt. Der Realisierungsablauf ist einfach, gleichzeitig werden auch die hohen städtebaulichen Anforderungen während allen vier Bauphasen erfüllt: Phase I (Polizei und Gefängnis) gibt ein präzises Bebauungsschema vor, das dennoch flexibel auf spätere Anpassungen des Programms reagieren kann. Phase II und III entwickeln dieses Schema konsequent weiter. Die bestehenden Bauten und Nutzungen (Kindergarten/-hort) auf dem östlichen Teil des Areals können bis zu ihrem Ersatz (Phase IV) erhalten bleiben.
Für das bis zum Beginn der Phase IV erhaltene Zeughaus werden öffentliche Nutzungen (Kulturzentrum, Kunst-/Aktionsraum, Jugendtreff, etc.) vorgeschlagen.
Ein Netz von Grünzonen und Baumreihen bindet das Areal auf selbstverständliche Weise ein in die bestehenden Grünzonen, begleitende Wege garantieren auch die Durchlässigkeit für die Öffentlichkeit. In Phase I kommt in die westliche Grundstücksecke ein Vorplatz für Polizei und Gefängnis zu liegen (verdichteter Kiesbelag, sickerfähig) mit hohem Öffentlichkeitsgrad. Gleichzeitig wird eine weitläufige Wiese aufgespannt, die die gesamte Tiefe des Grundstücks erlebbar macht (auch nutzbar für eine allfällige Nutzung des Zeughauses, siehe oben). Bei Vollendung der Planung kommt ein zweiter, zurückgesetzter und stärker gefasster Platz mit weichem Belag an die Zeughausstrasse zu liegen (mittlerer Öffentlichkeitsgrad), im Wohnhof eine grosszügige Spielwiese (niederer Öffentlichkeitsgrad). Baumreihen
verbinden die Plätze und auch das Sportfeld, gleichzeitig wird die Wohnzone gegen das Werkhofgebäude abgeschirmt.
Die Zufahrt für Fahrzeuge von der Kirchbergstrasse her liegt in der westlichen Ecke des Grundstücks, die Zufahrt zum Werkhof für Lastwagen wird idealerweise von hier über die Maritzstrasse geführt. (Optional ist eine Einbahn-Verkehrsführung mit Ausfahrt über die Zeughausstrasse möglich.)
Architektur
Das Areal wird geprägt durch die markante und einprägsame Figur der vier an der Kirchbergstasse stehenden Gebäudekörper. Ihre Dimension orientiert sich am Massstab der bestehenden Zeughäuser. Ihre rhythmisierten Fassaden lassen sie im Vorbeifahren als eine Grossform erscheinen, dennoch ist die übrige Bebauung in der Tiefe des Areals wahrnehmbar.
Die seitliche Bewegung der Fester in der Fassade verleiht ihnen Geschmeidigkeit, ohne ihre Gewichtigkeit zu beeinträchtigen.
Der zentrale, überdachte Innenhof des Polizeigebäudes lässt das Haus fest und unverrückbar erscheinen und betont sein Gewicht. Dieser Typus setzt den Anfang der Reihung; er wird in der Sequenz der Bauten mehr und mehr bewegt und verbindet die massigen Körper zunehmend mit der Umgebung.
Das Gefängnisgebäude folgt streng den vorgegebenen Organisations- und Sicherheitsbedingungen, ist in seiner Struktur jedoch seriell und im konsequenten Raster aufgebaut, so dass eine allfällige Umnutzung die statische Primärstruktur nicht tangiert (siehe Plan 3), ebensowenig die Fassade. Die Aufteilung der Planungseinheit 3 in zwei Volumen bringt nicht nur architektonischen Gewinn, sondern erhöht auch die Flexibilität in der Realisierung.